Seit Anfang des Jahres kämpfen wir gegen den Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes der Regierungskoalition mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln.
Was aber in der Debatte kaum angesprochen wird ist: Wie soll ein Beschäftigtendatenschutzgesetz nach Ansicht der Beschäftigten denn überhaupt aussehen? Was soll wie geregelt werden? Ist überhaupt eines notwendig?
Zwei Professoren der Uni Passau, Prof. Dr. Gerritt Hornung (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Informationstechnologie und Rechtsinformatik) und Prof. Dr. Thomas Knieper (Lehrstuhl für Computervermittelte Kommunikation) ist aufgefallen, dass wir bisher nicht nach unseren Vorstellungen befragt wurden und wollen das jetzt nachholen.
In einem Anschreiben bitten sie uns, wir mögen uns an einer Umfrage beteiligen. Sie soll bis zum 6. März laufen. Nun, ich finde, das ist eine große Chance für uns.
Hier folgt ihre Bitte. Das Ergebnis der Studie wird gleich nach Erscheinen von uns an dieser Stelle veröffentlicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf den Beschäftigtendatenschutz (Arbeitnehmerdatenschutz) sieht der Gesetzgeber Regelungsbedarf. Das geplante Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz sorgt derzeit für eine öffentliche Debatte, die zum Teil sehr emotional geführt wird. Einerseits sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz vor der widerrechtlichen Nutzung und Weitergabe von personenbezogenen Daten geschützt werden. Andererseits sind Szenarien denkbar, in denen ein Arbeitgeber ein legitimes Interesse an der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten besitzt. Erstaunlich ist, dass über die Sichtweise von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf den Beschäftigtendatenschutz und die damit verbundenen Ängste und Wünsche kaum Erkenntnisse vorliegen. Mit einer Befragung unter dem Link https://www.soscisurvey.de/beschaeftigtendatenschutz/ möchten wir dieses Wissensdefizit beheben. Wir, das sind übrigens Prof. Dr. Gerrit Hornung (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Informationstechnologie und Rechtsinformatik) und Prof. Dr. Thomas Knieper (Lehrstuhl für Computervermittelte Kommunikation) von der Universität Passau. Mit Ihrer Teilnahme an der Befragung leisten Sie einen wertvollen Beitrag zu Beantwortung der oben aufgeworfenen Fragen und damit zu einer Versachlichung der Diskussion. Zudem würden wir uns freuen, wenn Sie den Link zu unserer Befragung teilen und weitergeben würden. Bereits heute möchten wir uns für Ihre Unterstützung bei Ihnen bedanken. Mit freundlichen Grüßen Gerrit Hornung und Thomas Knieper ---------- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, IT-Recht und Rechtsinformatik Universität Passau Innstr. 39 94032 Passau 0851 509 2380 gerrit.hornung@uni-passau.de http://www.jura.uni-passau.de/hornung.html