„Keine Überwachung am Arbeitsplatz!“ – Erfolg für Datenschützer

Gemeinsame Pressemitteilung von campact, DVD, digitalecourage und FIfF:

Protest war erfolgreich / Gesetzentwurf vertagt / Fast 70.000 Unterschriften gegen „Gesetz für Beschäftigtendatenschutz“

Berlin, 29. Januar 2013. Das viel kritisierte Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz ist vorerst vom Tisch. Der Protest eines breiten Bündnisses und von fast 70.000  Unterschriften war erfolgreich.

Wie heute verlautete, werden weder der Innenausschuss noch der Bundestag das Gesetz in dieser Woche behandeln – wie ursprünglich geplant. Eine große Schlappe für den Gesetzgeber, ein wichtiger Erfolg für Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisationen der Zivilgesellschaft.

„Der Erfolg unseres Protestes zeigt der Bundesregierung wieder einmal ihre Grenzen in Sachen Datenschutz auf. Der Gesetzentwurf hätte die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Füßen getreten und den Weg zu gläsernen Beschäftigten geebnet. Wir fordern einen komplett neuen Entwurf, sollte die Regierung das Thema noch einmal behandeln“, so Christoph Bautz von Campact.

In wenigen Tagen kamen fast 70.000 Unterschriften unter den Appell „Keine Überwachung am Arbeitsplatz“. Zu der Aktion hatten Campact, die Deutsche Vereinigung für den Datenschutz (DVD), digitalcourage (vormals FoeBuD e.V.) und das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) aufgerufen. Die Aktion läuft weiter. Denn die Initiatoren befürchten, dass die Bundesregierung erneut nur auf Zeit spielt. Dabei zeigt der Erfolg des Appells, dass der Wunsch nach uferloser Überwachung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Bevölkerung ganz und gar nicht gut ankam.

„Mit den neuen Befugnissen wären die Arbeitgeber zu Sonderermittlern geworden, die – im Gegensatz zu den offiziellen Strafverfolgunsbehörden – jeglicher rechtsstaatlichen Kontrolle entzogen sind“, bemängelt Werner Hülsmann, Beiratsmitglied des FIfF. „Während die Zulässigkeit staatlicher Rasterfahndung vom Bundesverfassungsgericht zu Recht stark eingeschränkt wurde, hätte der Gesetzentwurf den Arbeitgebern die Durchführung von Rasterfahndungen ohne jeden Anfangsverdacht erlaubt.“

„Wir begrüßen es sehr, dass dieser Entwurf kein Gesetz wird. Für die Zukunft müssen Arbeitnehmervertretungen gestärkt und ein Klagerecht im Namen von Beschäftigten ermöglicht werden merkt Rena Tangens, Vorsitzende von digitalcourage, an. „Die Politik muss aus den Überwachungsskandalen bei Lidl, Aldi und Schlecker endlich Konsequenzen ziehen,“ ergänzt Karin Schuler von der DVD.

Über extdsb

Ich bin Diplom Informatiker (mit Schwerpunkt Datenschutzrecht) Datenschutzexperte und anerkannter Datenschutzsachverständiger (rechtlich, technisch). Ich berate Unternehmen und andere Institutionen bei allen Fragen zum Datenschutz und bin in verschiedenen Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter tätig. Ehrenamtlich bin ich u.a. als stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. und als Beiratsmitglied des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V. aktiv.
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Eine Antwort zu „Keine Überwachung am Arbeitsplatz!“ – Erfolg für Datenschützer

  1. Stephan Sielemann schreibt:

    Gott sei Dank haben die Vernünftigen gesiegt.
    Dank diverser Initiativen und dem Schnellen Handeln von allen.
    Jetzt heist es Wachsam bleiben.

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